Durch viele verschiedene Faktoren kann es zum Auftreten einer Netzhaut-Ablösung kommen. Hierzu gehören unter anderem eine altersbedingte Glaskörperabhebung ab einem Alter von ca. 45 Jahren, Voroperationen (Katarakt / Lasertherapie) oder eine Kurzsichtigkeit von mehr als 3 Dioptrien.
Schon lange vor der eigentlichen Netzhautablösung treten bei einem Teil der Betroffenen Veränderungen in der äußeren Netzhaut auf. Diese Veränderungen können vom Augenarzt frühzeitig erkannt und nötigenfalls vorsorglich behandelt werden. Oft genügt dann eine ambulante Laserbehandlung, um die spätere gefährliche Netzhautablösung und damit den Verlust des Sehens abzuwenden.
Diese Vorstufen einer Netzhautablösung in der äußeren Netzhaut lassen sich in der Regel nur bei sehr weiter Pupille erkennen. Dazu werden Ihnen durch Augentropfen die Pupillen erweitert. Dieser Vorgang benötigt mindestens ca. 20-30 Minuten. Hinterher sind Sie für etwa 3-4 Stunden vermehrt geblendet und sehen eventuell vorübergehend unscharf, so dass Sie nicht selbst mit Ihrem Auto nach Hause fahren können.
Werden bei der Netzhautspiegelung Erkrankungen festgestellt, die weiter abgeklärt oder behandelt werden müssen, übernimmt die dafür erforderlichen Kosten Ihre Gesetzliche Krankenversicherung (zum Beispiel auch für eine Laserbehandlung von Vorstufen einer Netzhautablösung).